Steuerrückerstattung

Ich habe Anfang Feb. 2015 Privatinsolvenz beantragt.
Ob ich mich bereits in der Wohlverhaltensperiode befinde, weiß ich offen gestanden nicht, woran würde ich das denn erkennen?
Was ich bereits Ende Juni 2015 vom Amtsgericht bekommen habe ist eine Abschrift eines Aktenvermerks worin steht dass der Insolvenzverwalter ab jetzt einmal jährlich Bericht erstatten muss, und dies zum ersten mal Anfang Feb. 2016.
Hier nun meine Frage: Gehört die Steuerrückerstattung für 2014 meinem Insolvenzverwalter obwohl ich an 2014 noch keine Insolvenz hatte?
Woher weiß das Finanzamt, dass ich Insolvenz angemeldet habe?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich wird Ihnen vom Gericht ein Beschluss zugehen. In diesem wird Ihnen die Restschuldbefreiung “in Aussicht gestellt”. Ab diesem Moment befinden Sie sich in der Wohlverhaltensperiode.

    Zu Ihrer Steuerrückerstattung empfehlen wir Ihnen folgenden Beitrag auf unserer Homepage:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/steuererstattung_insolvenzrecht/

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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