Rentenerhöhung

Hallo,
eine Frage zur Privatinsolvenz, in der ich mich derzeit noch befinde. Ich habe heute von der RZVK einen neuen Rentenbescheid bekommen, wo ich eine Einmalzahlung in Höhe von 2256 € am 01.09.19 erhalte. Muss ich diese gesamte Summe an meinen Treuhänder überweisen.
Vielen Dank für eure Hilfe im voraus.

3 Kommentare
  1. Ferdinad M.
    says:

    Das stimmt so nicht ganz, denn wenn die Summe über die Zeit verrechnet wird dann erhöht sich der Pfändungsbetrag entsprechend.
    Im Endeffekt zahlt der Schuldner ein mehrfaches dessen was er als Nachzahlung erhalten hat.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Die Rentenzahlungen gehören so oder so zum pfändbaren Einkommen. Allerdings kann natürlich nicht mehr gepfändet werden, als man erhalten hat. Vor allem, wenn das monatliche Einkommen normalerweise unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, lohnt sich eine Aufteilung auf die einzelnen Monate.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenn es sich dabei um eine Nachzahlung handelt, können Sie beim zuständigen Insolvenzgericht eine Aufteilung der Summe auf die eigentlichen Bezugsmonate beantragen. Auf diese Weise bleibt Ihnen ein Maximum der Zahlung als unpfändbar erhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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