Wohlverhaltensphase: Geld sparen
Darf ich Geld auf meinen Pfändungsschutzkonto sparen in der Wohlverhaltensphase bei einer Regelinsolvenz? Ich habe keine Erbschaft erhalten. Es sind teilweise Zuwendungen oder Ansparungen aus meinem Einkommen, wobei ich den monatlichen Pfändungsfreibetrag nicht überschreite.
Sehr geehrter Fragesteller,
in der Wohlverhaltensphase sind Sie selbstverständlich dazu berechtigt, Ansparungen zu tätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt