Wohlverhaltensphase: Geld sparen

Darf ich Geld auf meinen Pfändungsschutzkonto sparen in der Wohlverhaltensphase bei einer Regelinsolvenz? Ich habe keine Erbschaft erhalten. Es sind teilweise Zuwendungen oder Ansparungen aus meinem Einkommen, wobei ich den monatlichen Pfändungsfreibetrag nicht überschreite.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in der Wohlverhaltensphase sind Sie selbstverständlich dazu berechtigt, Ansparungen zu tätigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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