Rentenrückzahlung

Hallo, ich habe zu viel Rente (1750 €) erhalten. Ich erhalte 934 €/Monat Rente. Davon will die Deutsche Rentenversicherung 467 € einbehalten. Seit Juli 2019 läuft meine private Insolvenz.
Ich stehe mit der Rentenversicherung in ständigem Kontakt mit Widerspruch etc.
Was kann ich jetzt noch machen?

Vielen Dank und freundliche Grüße

2 Kommentare
  1. Elfriede T.
    says:

    Sehr geehrter Herr RA Kraus, vielen Dank für die Information.

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Deutsche Rentenversicherung auch während des Insolvenzverfahrens zuviel gezahlte Leistungen zurückverlangen kann (§ 51 Abs. 1 SGB I). Die Rückforderung kann grundsätzlich soweit erfolgen, als dass Sie nicht in die Sozialhilfebedürftigkeit abrutschen (§ 51 Abs. 2 SGB I). Die Deutsche Rentenversicherung als Sozialversicherungsträger ist insoweit berechtigt auch während der Privatinsolvenz die zu viel gezahlten Leistungen zurückzufordern, als dass sie dadurch das Solidarprinzip der Versicherungen garantiert.

    Sollten Ihre Widersprüche nicht gehört werden, empfehle ich Ihnen, sich nochmals mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen. Teilen Sie mit, dass der einbehaltene Betrag zu hoch ist und dass Sie darum die Rückforderung in kleineren Beiträgen zurückzahlen möchten.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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