Restschuldbefreiung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Schreiben vom Gericht bekommen das nun die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der restschuldbefreiung ansteht und die Gläubiger, der Insolvenzverwalter Gelegenheit zur Äußerung haben. Meine Frage wäre jetzt wie lange die Frist ist und wie lange der Insolvenzverwalter noch geld bekommt.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Kraus,
meine Verbraucherinsolvenz startete zum 01.01.2020. Die Schuldensumme beträgt sich laut abschließender Tabelle auf rund 12.000€ mit 3 Gläubigern.
Die Schuldensumme sowie die Gerichtskosten wurden bereits vollständig durch die monatliche Abgabe getilgt, sodass der Insolvenzverwalter nun den Schlussbericht beim AG gestellt hat.
Heute bekam ich die vom Insolvenzverwalter gestellte Forderung von rund 7.000€.
Wie folgt aufgeteilt:
– 4.753€ Vergütung Insolvenzverwalter
– 1.188€ Auslage nach Paragraph 8 Abs. 3 InsVv
Ist diese Forderung nicht recht hoch angesetzt im Blick auf Schuldensumme und sehr kurze Insolvenzlaufzeit?
Mit den besten Grüßen
Sebastian H.
Sehr geehrter Herr H.,
wenn Sie einen Blick in § 2 InsVV werfen, dann werden Sie feststellen, dass die Vergütung dem Regelsatz entspricht. Gemäß § 3 InsVV können jedoch auch Abschläge vorgenommen werden, falls die Vermögensverhältnisse des Schuldners überschaubar sind und die Zahl der Gläubiger oder die Höhe der Verbindlichkeiten gering ist. Sie können versuchen, den Insolvenzverwalter um eine Revision der Vergütungsrechnung gemäß § 3 InsVV zu bewegen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Frau B.,
eine genaue Frist kann ich Ihnen nicht nennen. Grundsätzlich ist es so, dass das Verfahren vor Ablauf der Abtretungsfrist endet. Die Vergütung des Insolvenzverwalters endet mit Ablauf der Abtretungsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht