Wie schreibe ich den Antrag auf Restschuldbefreiung. Meine Insolvenz kann am 22.11.2021 beendet sein. Ich weiß aber nicht wie ich es schreiben soll.
Danke
J.K.
vielen Dank für Ihre Frage. Wenn es um eine Verkürzung auf fünf Jahre geht, muss grundsätzlich nur dargelegt werden, dass die Verfahrenskosten bezahlt sind. Hierzu ist eine Mitteilung des Insolvenzverwalters nützlich.
Der Antrag ist ansonsten formlos an das Gericht zu stellen. Natürlich sollten auch Angaben wie das Aktenzeichen enthalten sein.
Handelt es sich um einen Antrag auf Verkürzung auf drei Jahre und wurden auch Drittmittel in die Insolvenzmasse eingebracht, muss dies in dem Antrag ebenfalls enthalten sein.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema “Verkürzung der Insolvenz”
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wenn es um eine Verkürzung auf fünf Jahre geht, muss grundsätzlich nur dargelegt werden, dass die Verfahrenskosten bezahlt sind. Hierzu ist eine Mitteilung des Insolvenzverwalters nützlich.
Der Antrag ist ansonsten formlos an das Gericht zu stellen. Natürlich sollten auch Angaben wie das Aktenzeichen enthalten sein.
Handelt es sich um einen Antrag auf Verkürzung auf drei Jahre und wurden auch Drittmittel in die Insolvenzmasse eingebracht, muss dies in dem Antrag ebenfalls enthalten sein.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zum Thema “Verkürzung der Insolvenz”
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht