Restschuldbefreiung

ich bin seit 06/2016 nach 6 Jahren aus der Privatinsolvenz,mit Restschulbefreiung.Ab wann kann ich wieder Laesing oder Kreditverträge abschließen.Wann ein normales Konto anlegen?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Hanzsch,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich können Sie jederzeit, auch in der Insolvenz, Verträge abschließen und neue Verbindlichkeiten eingehen. Es gibt kein gesetzliches Verbot für den Abschluss eines Kredit- oder Leasingvertrages. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin, dass Sie einen Vertragspartner finden müssen, der mit Ihnen kontrahieren möchte. Nach erfolgter Restschuldbefreiung haben Sie 3 weitere Jahre einen negativen SCHUFA Eintrag. Häufig schließen Dritte mit Ihnen nur einen Vertrag ab, wenn Sie eine positive SCHUFA Auskunft haben.

    Sie können ebenfalls immer Ihr (vermutlich derzeit bestehendes) P-Konto in ein normales Girokonto umstellen lassen. Sie nach der aktuellen Rechtsprechung zu urteilen einen rechtlichen Anspruch auf die Umstellung. Wenn Sie keine Pfändung auf dem Konto haben, sollten Sie diese Umstellung durchführen. Denn auch das P-Konto wird in der SCHUFA vermerkt – der Eintrag dazu löscht sich ebenfalls erst nach 3 Jahren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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