Restschuldbefreiung nach 5 Jahren

Hallo, ich kann leider nirgends in Erfahrung bringen, wie und ab welchem Zeitpunkt ich die Restschuldbefreiung nach 5 Jahren bei Gericht beantragen kann. Im Januar 2016 wurde die Insolvenz eröffnet und im August 2017 wurde die Insolvenz aufgehoben.
Mein Treuhänder gibt mir leider dazu keine Auskunft.
Da jeden Monat von meinem Gehalt 540 Euro gepfändet werden, wurden die Insolvenzverwalterkosten ganz bezahlt und auch die Gerichtskosten wurden in voller Höhe bezahlt. Nun weiss ich nicht wie und wann ich die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen kann.

MfG Mario

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie können den Antrag auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung (Verkürzung auf 5 Jahre) bereits nach Zahlung der Verfahrenskosten stellen. In Ihrem Fall wird das derzeit schon der Fall sein. Den Antrag stellen Sie beim Insolvenzgericht. Ich empfehle Ihnen bezüglich des Ablaufs den folgenden Artikel auf unserer Webseite:

    https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/verkuerzung-insolvenz/

    Hier erfahren Sie, wie Sie die Verkürzung richtig durchführen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert