Restschuldbefreiungsverfahren Auskunft und Unterlagen
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich erhielt die Tage ein Schreiben meines Treuhänders, in der ich Auskunft und Unterlagen einreichen soll. Einkommensnachweis etc. ist völlig klar. Jedoch bin ich verwundert das er nun wissen will ob mein Ehemann in einem Arbeitsverhältnis steht und soll die letzten 3 Gehaltsabrechnungen von Ihm einreichen……….Mit welcher Begründung darf er dies einfordern? Meine Ehemann hat mit meiner Insolvenz rein gar nichts zu tun.
Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich gehe davon aus, dass der Treuhänder Ihr pfändbares Einkommen berechnen möchte. Bei der Berechnung des pfändungsfreien Einkommens werden Unterhaltspflichten berücksichtigt. Je mehr Unterhaltspflichten Sie haben, desto weniger Einkommen muss abgegeben werden. Ein Ehepartner wird dann als unterhaltsberechtigte Person, wenn er weniger als ca. 800 Euro monatlich zur Verfügung hat. Um herauszufinden, wie hoch das Einkommen Ihres Ehepartner ist, benötigt der Treuhänder die Einkommensnachweise.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt