Restschuldverfahren erteilt am 16.4.15

Wie lange darf sich mein Insolvenz-Treuhänder nach Erteilung denn Zeit lassen?
Obwohl das Amtsgericht mir die Restschuldbefreiung schon vor einigen Wochen zugesandt hat,reagiert der Treuhänder so gut wie nicht.
Nach Telefonat mi TH wurde mir gesagt”Man wisse noch nicht genau welche Zeit seine Bestätigung an meine Firma bzw. an mich dauern wird”.
Das heißt,obwohl v. Amtsgericht bestätigt,(liegt natürlich auch vor) darf mir mein Arbeitgeber noch immer nicht meinen normalen Lohn auszahlen.
Die entstandenen Kosten sind längst durch die noch immer!!! laufenden monatlichen Lohneinbehalte” gedeckt.
Wie gehe ich vor? Was kann ich tun?Denke,dass dieser Ablauf nicht ganz üblich sein dürfte.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Stein,

    weisungsbefugt gegenüber dem Insolvenzverwalter ist das Insolvenzgericht. Das Insolvenzgericht hat die Erfüllung der Pflichten des Insolvenzverwalters zu überwachen. Standesrechtlich wird der Insolvenzverwalter in der Regel durch die Anwaltskammer beaufsichtigt. Ihnen steht grundsätzlich die Möglichkeit offen, sich formlos an das Gericht bzw. den zuständigen Richter zu wenden und dort das Vorgehen zu schildern. Bitte bedenken Sie jedoch, dem Insolvenzverwalter wird ein recht großer Spielraum eingeräumt.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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