Rückzahlung des Insolvenzverwalters an den Schuldner bei Überzahlung

Hallo zusammen,

am 26.10.2016 wurde bei mir die Privatinsolvenz eröffnen. Am 10.01.2022 wurde die Restschuldbefreiung aufgrund meines Verkürzungsantrages bewilligt (zugestellt am 17.01.2022).
Ich habe daraufhin meine Sachbearbeiterin per E-Mail (haben 5 Jahre nur über E-Mail kommuniziert) mitgeteilt, dass ich um Rückzahlung der abgetretenen Beträge für die Abrechnungen November und Dezember 2021 bitte. Da es sich um über 3000€ handelt, kann man sicher nachvollziehen, dass ich darauf warte.

Die Sachbearbeiterin hat wie erwartet nicht reagiert. Ich habe nun den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter der Kanzlei angeschrieben und wie nachfolgend nochmals auf die InsO verwiesen:

Der Gesetzgeber verweist deshalb auch auf den § 300a Abs. 1 InsO. Hiernach gehört das Vermögen, das der Insolvenzverwalter nach dem Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 InsO erwirbt, nicht mehr zur Insolvenzmasse. Nach § 300a Abs. 2 S. 3 InsO hat der Insolvenzverwalter diesen Betrag dann an den Insolvenzschuldner herauszugeben.

Mir ist bewusst, dass ich danach die Möglichkeit der gerichtlichen Beschwerde habe und um einen rechtlichen Hinweis an den Insolvenzverwalter bitten kann.

Meine Frage ist, was mache ich, wenn der Insolvenzverwalter darauf auch nicht reagiert?
Kann ich dann einen Anwalt beauftragen und die Kosten muss der Insolvenzverwalter tragen, da er ja mehrfach nicht reagiert hat.

Es gab ja erst kürzlich wieder ein aktuelles BGH-Urteil, nachdem die gegnerische Partei den RA bezahlen muss, wenn Sie mehrfach, nachweislich in Verzug gesetzt wurde und nicht reagierte. Das wird ja auch gelten, wenn die gegnerische Partei ein Insolvenzverwalter ist, der sich in Schweigen hüllt.

Ich habe allerdings wenig Lust, hier in Vorkasse zu gehen, wenn ich im Recht bin.
Da die Rechtslage eindeutig ist, würde Ihrer Meinung nach ein RA auf den Vorschuss verzichten und seine Kostennote dem Insolvenzverwalter vorlegen?

Es wäre nett, wenn Sie mir meine Frage beantworten würden.

Mit freundlichen Grüßen

Peekey

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