wohlfahrtsphasse

Guten Tag
Ich befinde mich schon in der wohlfahrtsphasse. Und habe noch 2 Jahre bis zum Ende. Meine Mutter hat ein Haus geerbt und möchte mich ins Grundbuch mit eintragen lassen. Nun meine Frage dazu muss ich das melden dem Gericht und denn Insolvenzverwalterin das ich drin stehe würde.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragesteller,

    wenn Ihre Mutter ein Haus geerbt hat, dann wird auch nur Ihre Mutter Eigentümerin und wird auch ins Grundbuch eingetragen.
    Was Ihre Mutter plant ist offenbar eine Schenkung eines Teils des Eigentumsrechts an Sie. Dafür ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

    Schenkungen, die Sie während des eröffneten Insolvenzverfahrens erhalten, fallen grundsätzlich komplett in die Insolvenzmasse und werden vom Insolvenzverwalter verwertet.

    Schenkungen in der Wohlverhaltensphase durften zwar früher komplett behalten werden. Seit einer Gesetzesänderung 2020 werden sie aber jetzt wie Erbschaften behandelt und Sie dürfen sie nur zur Hälfte behalten (§ 295 Abs. 1 Nr. 2 InsO).

    Bevor Ihnen Ihre Mutter einen Eigentumsanteil schenkt, sollte sie unbedingt zum Anwalt gehen und Rechtsrat einholen!

    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert