vielen Dank für Ihre Frage. Nein, selbstverständlich ist in der Privatinsolvenz nicht der gesamte Lohn abzugeben.
Wie viel Sie vom Einkommen behalten dürfen richtet sich in der Privatinsolvenz grundsätzlich nach der Pfändungstabelle.
Abweichungen kann es geben, da beispielsweise Überstundenvergütung oder Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit ganz oder teilweise unpfändbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Nein, selbstverständlich ist in der Privatinsolvenz nicht der gesamte Lohn abzugeben.
Wie viel Sie vom Einkommen behalten dürfen richtet sich in der Privatinsolvenz grundsätzlich nach der Pfändungstabelle.
Abweichungen kann es geben, da beispielsweise Überstundenvergütung oder Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit ganz oder teilweise unpfändbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht