ich arbeite selbständig in meinem homeoffice und erhalte Gutschriften für kundenbetreuung. darf ich bei privatinsolvenz weiter diese Tätigkeit ausüben und muss ich meinen angestellten in gleitzone entlassen?
das Insolvenzverfahren für Selbstständige ist die Regelinsolvenz. Gerne können Sie sich Informationen zu diesem Verfahren unter http://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/regelinsolvenz/ durchlesen.
Grundsätzlich ist es möglich bei laufendem Geschäftsbetrieb in die Regelinsolvenz zu gehen. Voraussetzung hierfür ist ein wohlgesonnener Insolvenzverwalter, der Ihren Betrieb freigibt und Ihnen somit die Möglichkeit der Weiterführung unter Ihrer unternehmerischen Freiheit einräumt.
Gerne würden wir Ihre Situation im Rahmen eines kostenlosen, telefonischen Erstberatungsgespräches erörtern. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse unser Sekretariat.
Sehr geehrter Fragensteller,
das Insolvenzverfahren für Selbstständige ist die Regelinsolvenz. Gerne können Sie sich Informationen zu diesem Verfahren unter http://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/regelinsolvenz/ durchlesen.
Grundsätzlich ist es möglich bei laufendem Geschäftsbetrieb in die Regelinsolvenz zu gehen. Voraussetzung hierfür ist ein wohlgesonnener Insolvenzverwalter, der Ihren Betrieb freigibt und Ihnen somit die Möglichkeit der Weiterführung unter Ihrer unternehmerischen Freiheit einräumt.
Gerne würden wir Ihre Situation im Rahmen eines kostenlosen, telefonischen Erstberatungsgespräches erörtern. Bitte kontaktieren Sie bei Interesse unser Sekretariat.
0221 – 6777 00 55
Mo–So von 9–22 Uhr // BUNDESWEIT
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Heinrich vom Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei