Sohn nicht mehr als unterhaltspflichtige Person anerkannt

Mein Sohn hat mit 17 seine Ausbildung begonnen ich bin alleinerziehende Mutter die auch keinen Unterhalt vom Kindsvater bekommt mir bleibt von meinen Gehalt nicht mehr viel über zum Leben ich bekam diesen Monat eine einmalige Zuwendung von 200 Euro 158 Euro Pfändung da mein Sohn nicht mehr anerkannt wird mein Sohn muss seine Schulsachen Arbeitssachen Fahrschein 30 km zur Arbeit Handyvertrag und andere Sachen selber bezahlen ich kann ca 100-150 Euro von ihn bekommen mehr geht nicht vorher ginge noch besser da ich noch einen Nebenjob hatte geht ja nicht mehr darf nur 1070 behalten noch weniger Geld wie vorher kann ich dagegen angehen das ich mein gepfändet es Geld wieder bekommen kann mein Auto brauch eine Reparatur und bald kommen die ganzen Jahresabrechnungen Autosteuer mir hätte mein Treuhänder mitteilen können das mein Sohn nicht mehr anerkannt wird aber seit über 4 Jahren habe ich von ihr nichts mehr gehört

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Adamski,
    vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Sohn ist minderjährig und macht seine Ausbildung. Selbstverständlich sind Sie Ihrem Sohn gegenüber unterhaltspflichtig. Diese gesetzliche Unterhaltspflicht erhöht Ihre Pfändungsfreigrenze, sodass Sie mehr Einkommen im Monat pfändungsfrei zur Verfügung haben. Um den Schutz Ihres P-Kontos zu erhöhen, benötigen Sie eine sogenannte P-Konto Bescheinigung.
    Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen kostenlosen telefonischen Beratungstermin zum Thema P-Konto Bescheinigung.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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