gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan.

Sehr geehrte Dam,en und Herren,
ich habe seit dem 01.02.2012 einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, nach dem alten Insolvenzrecht. Dieser läut 6 Jahre. Zusätzlich zu dem pfändbaren BeBetrag zahle ich monatlich 200 Euro. Die sich daraus ergebende Summe wird auf vier Gläubiger verteilt.
Auslöser dieser Situation war die Trennung (2008) und anschließende eine Scheidung (04.2012), so dass ich nach einer gewissen Zeit nicht mehr in der Lage die Raten für das gemeinsame Haus zu zahlen. Ich habe diese noch für drei jahre nach der Trennung bezahlt und gleichzeitig noch Unterhalt für die getrenntlebende Frau und meinen Sohn bezahlt. Schließlich konnte ich auch die Raten für die beiden gebrauchten Autos nicht mehr bezahlen. Beide waren notwendig um zur Arbeit zu kommen. Eine Reduzierung der Ratenzahlung wurde von den Gläubigern abgelehnt, obwohl ich als Beamter ein gesichertes Einkommen habe. Daraufhin wurde die Zwangsversteigerung eingeleitet, wurde jedoch wieder beendet, da ich zu diesem Zeitpunkt eine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht habe.
Mittlerweile wurde das Haus für 135000 Euro verkauft. Der Betrag wurde zum größten Teil der DEBEKA (Hauptgläubiger) gutgeschrieben.
Der o.g. Plan hat eine Laufzeit bis zum 01.02.2018
Meine Frage ist, ob ich verkürzten Zeiten des neuen Insolvenzrechts in Anspruch nehmen kann und früher eine Restschuldbefreiung erreichen kann. Der Kaufpreis der für das Haus erzielt wurde, dekcte mehrt als 50 Prozent der Schuldensumme ab.
Für ihre Bemühungen bedanke ich mich voraus.

MfG
Andreas Römer

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Römer,
    vielen Dank für Ihre Frage. Ob Sie die Insolvenz auf 3 Jahre verkürzen können, hängt davon ab, wann Sie den Antrag gestellt haben. Wenn Sie den Antrag nach altem Recht vor der Reform gestellt haben, dann ist Ihnen die Möglichkeit, auf 3 Jahre zu verkürzen, leider nicht vergönnt. Wenn Sie Ihren Antrag nach der Reform gestellt haben, können Sie, nachdem 35 % der Schuldsumme und die Verfahrenskosten abgeführt wurden einen Antrag auf Verkürzung der Insolvenz stellen
    Sie erwähnten in Ihrer Frage ebenfalls den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan. Wenn dieser Erfolg hat, durchlaufen Sie kein Insolvenzverfahren, sondern schließen einen Vergleich ab. Sie verpflichten sich, den Gläubigern eine Summe monatlich zu zahlen (pfändbarer Betrag + 200 Euro) und die Gläubiger erlassen Ihnen am Ende der Ratenzahlung Ihre Restschulden.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert