Strafgeld + Gerichtskosten
Ich habe eine allgemeine Frage:
Muss man bei einer Privatinsolvenz bei einer Strafe das Strafgeld und die Gerichtskosten selber tragen?
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von reCAPTCHA. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
Sehr geehrte Fragestellerin,
Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (wie z.B. Ordnungswidrigkeiten, Körper- und Eigentumsverletzungen) sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst und müssen dementsprechend auch nach der Insolvenz selber getragen werden. Dagegen sind entstandene Gerichtskosten auch von der Restschuldbefreiung umfasst und müssen nicht selber getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt