Englische Restschuldbefreiung

Sehr geehrter Herr Ghendler,

leider verstehe ich den Zusammenhang zwischen der erteilten Restschuldbefreiung und den 2 Jahren Einkommensabtretung nicht.
Wenn man also das Zertifikat der Restschuldbefreiung bekommen hat, können die Gläubiger doch alle angeschrieben & informiert werden. Bestenfalls ziehen diese ihre Forderungen zurück und die Einträge werden aus der Schufa gelöscht.
Wozu dann also noch diese 2 jährige Abtretung?
Angenommen alle Einträge wurden aus der Schufa gelöscht, wer sollte dann also noch Geld bekommen? An wen müsste man es abgeben beziehungsweise wer kommt auf einen zu und nimmt es einem ab?

Mit freubdlichen Grüßen,
W.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    bei der deutschen Insolvenz sind Forderungen der Gläubiger, die sich in einem durch Restschuldbefreiung abgeschlossenen Insolvenzverfahren befunden haben, danach nicht mehr vollstreckbar.

    Im englischen Insolvenzrecht ist die Restschuldbefreiung “vorgelagert”. Das heißt es erfolgt erst die gerichtliche Erteilung, die in Deutschland anerkannt werden kann und danach muss weiterhin eine Einkommensabtretung erfolgen.

    So ist die Phase nach der erteilten Restschuldbefreiung vergleichbar mit der Wohlverhaltensphase im deutschen Recht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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