Strafgeld + Gerichtskosten

Ich habe eine allgemeine Frage:
Muss man bei einer Privatinsolvenz bei einer Strafe das Strafgeld und die Gerichtskosten selber tragen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (wie z.B. Ordnungswidrigkeiten, Körper- und Eigentumsverletzungen) sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst und müssen dementsprechend auch nach der Insolvenz selber getragen werden. Dagegen sind entstandene Gerichtskosten auch von der Restschuldbefreiung umfasst und müssen nicht selber getragen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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