Stromanbieter in der Privatinsolvenz

Hallo, ich bin in der PI, welche im April 2018 beendet ist.
Nun wollte ich Strom anmelden beim Grundversorger unserer Stadt. Habe das auf der Homepage auch gemacht und heute per Post eine Absage bekommen, aufgrund schlechter Bonitätsauskunft. Nun weiß ich nicht, was ich tun soll, dürfen die Grundversorger mich ablehnen?
GLG
Alessa

2 Kommentare
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich ist es so, dass jede Partei aufgrund der Privatautonomie seinen Vertragspartner aussuchen darf. In bestimmten Ausnahmefällen besteht jedoch ein Kontrahierungszwang. Soweit sie keinen Stromanbieter finden, ist der Grundversorger Ihrer Region verpflichtet Ihnen einen Stromlieferungsvertrag zur Verfügung zu stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler

  2. Thomas
    says:

    Hallo Alessa, grundsätzlich darf der Grundversorger Sie nicht ablehnen was allerdings passieren kann ist das der Versorger eine Art Sicherheit verlangt (i.d.R. Ihr monalticher Abschlag x2 sprich wenn Sie Abschläge von 50 Euro zahlen müsste Sie eine Sicherheit von 100 Euro einmalig zahlen).. Gehen Sie einfach mal zum Kundencenter und lassen sie sich beraten.

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