Stundung und Bezahlung nach Wohlverhaltensphase

Ich soll 2063,- Euro an Kosten ( nach wohlverhaltensphase 30.3.2016) zahmlen.
ohne aufschiebende Wirkung
Ich bin mit meiner Rennte aber seit Jahren unter der Pfändungsgrenze.
Kann ich Ratenzahlung erwirken?? Auch Nullraten ??
Die Koste waren natürlich
angefallen. Ich hatte jetzt erst mal 500,- Anzahlung und monatliche Rate von 75,- beantragt. Das muß ich mir aber auch privat besorgen. Das geht nicht anzusparen.

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Schröter,

    vielen Dank für Ihre Frage. Es gibt im Insolvenzrecht eine Norm, die diesen Sachverhalt regelt. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auf § 4b InsO hinweisen. Dort steht, dass wenn “der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht in der Lage [ist], den gestundeten Betrag aus seinem Einkommen und seinem Vermögen zu zahlen, so kann das Gericht die Stundung verlängern und die zu zahlenden Monatsraten festsetzen.”

    Sie haben demnach die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung der Kosten oder einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen. Wenn das Gericht eine Stundung gewährt, dann müssen Sie zunächst keine Raten zahlen Angesicht Ihrer Einkommenssituation scheint mir das der richtige Weg zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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