Seit 8 Jahren habe ich eine Zahnzusatzversicherung. Wenn diese Versicherung jetzt einen Teil meiner Zahnbehandlungskosten übernimmt (nur med. notwendige Leistungen), ist dieser betrag pfändbar?
vielen Dank für die Nachricht. Grundsätzlich sind Ansprüche aus Versicherungen pfändbar. Ob die Auszahlungen der Versicherung bezüglich einer Zahnzusatzversicherung in Ihrem konkreten Fall pfändbar ist, hängt von weiteren Faktoren ab, beispielsweise in welcher Phase der Insolvenz Sie sich befinden. Gerne können wir im Rahmen eines telefonischen Beratungsgesprächs diese Situation mit Ihnen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt
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Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für die Nachricht. Grundsätzlich sind Ansprüche aus Versicherungen pfändbar. Ob die Auszahlungen der Versicherung bezüglich einer Zahnzusatzversicherung in Ihrem konkreten Fall pfändbar ist, hängt von weiteren Faktoren ab, beispielsweise in welcher Phase der Insolvenz Sie sich befinden. Gerne können wir im Rahmen eines telefonischen Beratungsgesprächs diese Situation mit Ihnen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt