Taggenaues Ende der Insolvenz?

Guten Tag,

meine Insolvenz endet am 20.09.2016. Ist das Gehalt, das ich für den September dann am 31.09.2016 bekomme noch pfändbar, evtl. auch anteilig? oder eben garnicht mehr da die Insolvenz ja bereits beendet ist?

Die vielen Antworten im Netz sind mir da doch etwas schwammig und nicht wirklich representativ, bzw. nicht genau genug.

Vielen Dank vorab für ihre Antwort!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Hart,

    generell sollte bezüglich des letzten Monatseinkommens eigentlich eine anteilige Anrechnung gemäß § 287 Absatz 2 InsO in Verbindung mit § 628 BGB erfolgen. Eine einheitliche Vorgehensweise ist jedoch leider nicht zu verzeichnen, so dass es auch möglich sein kann, dass eine Pfändung nicht erfolgt, da die gesetzliche Fälligkeit gemäß § 614 BGB auch erst am Ende des Monats erfolgt.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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