P-Konto nach Insolvenzeröffnung
Ich besitze ein P-Konto mit einem Freibetrag für eine unterhaltsberechtigte Person. Seit Insolvenzeröffnung wird von meinem Gehalt derart gepfändet, dass mir ein pfändungsfreies Einkommen von 1.860 € zusteht. Das P-Konto blockiert nunmehr die Verfügung über den Differenzbetrag. Was muss ich tun, um über mein pfändungsfreies Einkommen auch entsprechend verfügen zu können ?
Sehr geehrter Fragesteller,
in diesem Fall können Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsgrenze Ihres P-Kontos stellen. Mit Einreichung der entsprechenden Gehaltsnachweise kann dieses dann den Freibetrag entsprechend anpassen.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt