P-Konto nach Insolvenzeröffnung

Ich besitze ein P-Konto mit einem Freibetrag für eine unterhaltsberechtigte Person. Seit Insolvenzeröffnung wird von meinem Gehalt derart gepfändet, dass mir ein pfändungsfreies Einkommen von 1.860 € zusteht. Das P-Konto blockiert nunmehr die Verfügung über den Differenzbetrag. Was muss ich tun, um über mein pfändungsfreies Einkommen auch entsprechend verfügen zu können ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in diesem Fall können Sie beim Amtsgericht einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsgrenze Ihres P-Kontos stellen. Mit Einreichung der entsprechenden Gehaltsnachweise kann dieses dann den Freibetrag entsprechend anpassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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