Überstunden / Überstundenpauschale

Ich arbeite im Aussendienst.
Heute erhalte ich meine erste Gehaltsabrechnung, in der meine “Überstundenpauschale” in voller Höhe dem Bruttogehalt zugeordnet wurde und somit im pfändbaren Betrag nicht berücksichtigt wird.
Unter §850a ZPO ist zu lesen: “Unpfändbar sind zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens”
Mein Arbeitsvertrag von 2003 erklärt: “Anfallende Mehrarbeit wird mit der monatlichen Außendienstpauschale abgegolten”
Die Personalabteilung teilt mir auf Nachfrage mit, dass eine “Pauschale” nicht zu berücksichtigen sei. Stimmt das so? Wenn nein, wie kann ich eine Änderung veranlassen?

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