Umsatzsteuer in der Restschuldbefreiung nach der Reform des Insolvenzrechts
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich habe hohe Umsatzsteuerforderungen aus einer Betriebsprüfung. Da ich wahrscheinlich wegen der möglichen Versagung der Restschuldbefreiung erst nach der Reform Privatinsolvenz beantragen kann, stellt sich nun die Frage, ob es danach auch möglich sein wird, diese Schulden in der Restschuldbefreiung unterzubringen.
Ich muss dazu sagen, dass ich wegen der Nachforderung nicht strafrechtlich verurteilt worden bin.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo,
nein, soweit sie nicht wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden sind, werden diese Forderungen von der Restschuldbefreiung umfast – siehe:
http://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/steuerhinterziehung_und_restschuldbefreiung-2/
und
http://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/restschuldbefreiung-von-der-restschuldbefreiung-nicht-umfasste-forderungen-2/
Sie können also ohne Bedenken einen Antrag nach neuen Recht/der Reform der Insolvenz 2014 stellen.
MfG RA Kraus