Umzug in der Wohlverhaltensphase

Sehr geehrtes Team,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase, das Insolvenzverfahren ist aufgehoben. Es kann sein das meine Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt wird. Meine Frage ist, wird der neue Vermieter von meiner Insolvenz trotz das, das Insolvenzverfahren aufgehoben ist vom Treuhänder informiert? Mir ist klar das ich den Treuhänder über die neue Wohnsituation informieren muss.Aber ich möchte nicht das der neue Vermieter über meine Insolvenz Bescheid weiß. Wie kann ich das umgehen. Denn man hat ja so schon schlechte Karten eine Wohnung bei negativer Schufa zu bekommen.Mietschulden sind die ganzen Jahre nicht aufgekommen. Danke für ihre Antwort
freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Ihr Vermieter wird in der Regel durch den Insolvenzverwalter kontaktiert. Bitte bedenken Sie aber, dass eine laufende Insolvenz keinen außerordentlichen Kündigungsgrund für Ihren Vermieter darstellt, sofern Sie die Miete immer rechtzeitig und vollständig entrichten. Wir empfehlen Ihnen zu dieser Thematik auch folgenden Beitrag auf unserer Homepage: https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/insolvenzverfahrenundwohnung/

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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