Umzug und dazugehörige Jobsuche

Sehr. Geehrte Damen und Herren,

Dank Ihrer Hilfe bin ich seit März in der Privatinsolvenz.
Nun ziehe ich mit meiner Partnerin und unseren Kindern im Oktober in ein anderes Bundesland.
Mein Insolvenzverwalter erklärte mir das wäre kein Problem solange ich weiterhin einen Job ausübe.
Aufgrund meiner 2 Kinder liegt mein Lohn komplett in der Freigrenze.
Selbstverständlich werde ich jetzt Bewerbungen schreiben, bin mir jedoch nicht sicher ob ich aufgrund der Entfernung bereits vorher schon Bewerbungsgespräche wahrnehmen kann. Welche Nachteile entstehen mir wenn ich kündige und ich eventuell 1 Monat arbeitssuchend bin? Schließlich zahle ich momentan aufgrund des Freibetrages kein Geld an Treuhänder.
Eventuell werde ich im neuen Beruf etwas weniger verdienen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich stellt eine vorübergehende Arbeitslosigkeit keinen Grund für den Insolvenzverwalter dar das Verfahren abzubrechen. Jedoch besteht (unabhängig von möglichen Pfändungen) eine Erwerbsobliegenheit, so dass Sie sich direkt um eine erneute Anstellung bemühen müssen. Sie sollten auch die Möglichkeit einer Kündigung im besten Fall vorab mit dem Insolvenzverwalter besprechen, um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert