Löschung GmbH ohne Sperrjahr

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie uns mit, was genau der 1. Schritt wäre.
Wir haben eine GmbH & Co. KG, die wir nicht mehr benötigen. Das Geschäft haben wir bereits zum 31.08.2017 geschlossen. Inwiefern benötigen wir den Jahresabschluss für das Jahr 2017 seitens Steuerberater hierfür?
Wir möchten schnellstmöglich alles beenden und freuen uns auf Ihr Angebot mit Aufstellung der Gesamtkosten.
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Helen Macías Osornio

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Osornio,

    die Löschung erscheint in Ihrem Fall sinnvoll.

    Nach der Mandatierung wird Ihnen ein persönlicher, auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Anwalt für die Dauer des Verfahrens zugeteilt. Er berät Sie in allen Fragen ausführlich und übernimmt den Großteil der Formalitäten. Zunächst wird er mit Ihnen eine individuelle Beendigungsstrategie erarbeiten, mit dem Ziel ihren finanziellen und zeitlichen Aufwand zu minimieren und gleichzeitig den Geschäftsführer der GmbH & Co. KG rechtsgültig zu enthaften.

    Die Kosten der GmbH & Co. KG Löschung wegen Vermögenslosigkeit betragen 1.190,00 € (netto).

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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