Unterhalt

Hallo
Ich habe eine frage und zwar. Ich lebe mit meiner Frau meinen eigenen 2 Kindern und 1 Kind meiner Frau zusammen. Ich würde nun durch eine saftige Gehalts Anpassung ca 2500 Netto verdienen bekomme derzeit aber noch aufstockende Leistungen der Arge. Jetzt ist es so das der Sohn meiner Frau nicht in meine Pfändungsfreigrenze mit rein kommt wodurch ich leider nicht den gesamten Zeitraum der Insolvenz von der Arge wegkommen würde. Er bezieht kein Unterhalt nur Kindergeld ich komme für alle kosten von ihm auf wieso bekomme ich ihn nicht obwohl ich allein verdiener bin mit in meine freigrenze ?Was kann ich dagegen machen ?Weil für mich kommt im Moment der Staat auf obwohl ich dann genug verdiene um meine Schulden zu bezahlen ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Rothkegel,

    ich darf mich für Ihre Frage bedanken. Grundsätzlich privilegiert der Gesetzgeber nur gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen. Dazu zählen bedauerlicherweise keine Unterhaltsverpflichtungen ggü. Kindern, deren Vater Sie nicht im Rechtssinne sind. Sollten Sie also das Kind Ihrer Frau adoptieren, würde dieses auch als unterhaltsberechtigte Person gelten.
    Zu dieser Thematik empfehle ich Ihnen auch diesen Beitrag auf unserer Homepage:

    www.anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-warum-sind-wichtig/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert