Unterhalt

Guten Tag,
Ich bin in Privatinsolvenz und verdiene etwa 3000€ netto.Arbeite nur Nachtschicht.
Bis jetzt war mein Sohn unterhaltsberechtigt
Wie sieht das ab September aus?
Er fängt eine Ausbildung bei der Polizei an und Verdient im 1 Lehrjahr etwas mehr als 1000€.
Zählt er noch als Unterhaltsberechtigter?
Wohnt bei mir Zuhause lebe mit Frau in Trennung noch keine Scheidung.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Eltern schulden dem volljährigen Kind Unterhalt nach § 1610 Abs. 2 BGB bis zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird aber eigenes Einkommen des Kindes.
    Beste Grüße

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