Unterhaltsberechtigte Person mit Elterngeld

Hallo,
mein Freund geht in die Insolvenz und wir erwarten ein Kind.
Mein Elterngeld nach der Geburt beträgt ca. 650 € auf 2 Jahre. Wir sind nicht verheiratet aber wohnen zusammen.
Zähle ich dann auch als unterhaltsberechtigte Person?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    als unterhaltsberechtigte Person zählen Sie nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    Wenn in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein gemeinsames Kind geboren wird, können gegenüber der Mutter Unterhaltspflichten entstehen. Dies setzt aber stets voraus, dass die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.

    Der Vater ist der Mutter 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kindes unterhaltspflichtig.

    Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil von ihr wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. ist der Vater verpflichtet, ihr Unterhalt zu zahlen. Die Pflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.

    Beste Grüße

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