1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in aller Regel muss das Auto an den Insolvenzverwalter gegeben werden, es sei denn es wird beruflich oder aus gesundheitlichen Gründen (z.B Gehbehinderung) zwingend benötigt.

    Ist der Wagen allerdings ohnehin fast nichts mehr wert (wenige hundert Euro) belassen Insolvenzverwalter ihn manchmal auch beim Schuldner.

    Und was viele nicht wissen: Der Schuldner kann sein Auto beim Insolvenzverwalter auch gegen Zahlung eines Geldbetrages ablösen.

    Beste Grüße

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