Unterhaltspflicht wenn die Frau eigenes Einkommen hat

Wie sieht es aus wenn der Ehegatte (Nettoeinkommen 1512,-€) in der Privatinsolvenz ist und die Frau (Nettoeinkommen 654,-€) eigenes Einkommen hat. Sie zu Beginn der Insolvenz vom Insolvenzverwalter eingetragen wurde das ihr Mann ihr gegenüber Unterhaltspflichtig ist. und jetzt nach ca. 1 1/2 Jahren lt. Insolvenzverwalter im hiesigen Verfahren außer Betracht bleiben muss d.h. rausgenommen wird. Darf der Insolvenzverwalter das so einfach oder gibt es hier zu Gesetze auf die er sich beziehen kann bzw. wieviel Einkommen darf die Frau überhaupt haben um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können um nicht selber in die Schuldenfalle zu geraten!?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Hallo Lizzy,

    hier finden Sie eingehende Informationen zur Unterhaltsberechnung:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-in-der-pfaendungstabelle-diese-unterhaltspflichten-erhohen-ihren-pfaendungsfreibetrag/

    Dabei wird im Einzlfall abgewogen, wann eine Unterhaltsverpflichtung für eine Ehefrau besteht. Der Bereich, wenn dies von anderen Umständen als vom alleinigen Einkommen gemacht wird, liegt im Bereich von 400-700 €. Näheres können wir Ihnen gerne im Rahmen einer persönlichen Beratung erläutern.

    MfG
    RA A. Kraus

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