Unterhaltspflichtig gegenüber der Ehefrau

Guten Tag, mein Mann ist in der Privatinsolvenz und ist mir gegenüber Unterhaltspflichtig, da ich zur Zeit nur 380€ verdiene. Wenn ich jetzt vorzeitig in Rente gehen würde, bekäme ich ca. 800€ Rente.Ich würde dann meinen Minijob aufgeben.Also hätte ich nur diese 800€. Meine Frage ist jetzt, wäre mein Mann bei meiner Rentenzahlung mir gegenüber noch Unterhaltspflichtig? Ab welcher Verdiensthöhe bei mir, ist mein Mann mir gegenüber nicht mehr Unterhaltspflichtig.
Danke für ihre Auskunft

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Eberhardt,

    wir dürfen uns für Ihre Anfrage bedanken. Grundsätzlich können Ehegatten zum Kreis der unterhaltsberechtigten Personen zählen:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/unterhaltspflichten-in-der-pfaendungstabelle-diese-unterhaltspflichten-erhohen-ihren-pfaendungsfreibetrag/

    Ob Ihr Ehemann dann tatsächlich unterhaltspflichtig wäre, hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird von den Gerichten jeweils im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bewertet. Bei der Bewertung spielen selbstverständlich die Einkommensverhältnisse beider Ehegatten, die Haushaltskosten, persönliche Bedürfnisse etc. eine gewichtige Rolle.
    Demnach kann auf Basis der vorliegenden Informationen keine pauschale Auskunft erteilt werden. So gibt es auch keine starre Grenze, ab wann eine Unterhaltspflicht definitiv besteht.

    Gerne bieten wir Ihnen aber ein kostenloses, telefonisches Beratungsgespräch an, um die Angelegenheit näher mit Ihnen zu erörtern. Kontaktieren Sie doch bitte unser Sekretariat und vereinbaren Sie einen Ihnen genehmen Termin.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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