Privatinsolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte im Jahr 2006 eine Privatinsolvenz angefangen, da ich auf Grund fehlender Mitwirkung, keine Unterlagen eingereicht,imJahr 2011 wieder aus der Privatinsolvenz “geworfen” wurde, ist meine Frage ab wann kann man wieder eine neue Privatinsolvenz anstreben. Danke schonmal für die Hilfe

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Grandmaster,

    vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Restschuldbefreiung wurde versagt. Bei den Fristen kommt es auf den Grund der Versagung an. Weitere Informationen zu dieser Thematik finden Sie unter dem folgenden Link:

    https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/die-versagungsgrunde-im-insolvenzverfahren/

    In Ihrem Fall handelt es sich vermutlich um einen Versagung nach § 290 Abs.1 Nr.5 Inso. Nach § 287a InsO beträgt die Sperrfrist 3 Jahre.

    Mit freundlichen Grüßen
    RA Andre Kraus

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