Unterhaltspflichtige Personen

Einen schönen guten Tag,
Ich hoffe Sie können mir bei meiner Frage weiter helfen. Ich bin seit 2013 in Privatinsolvenz, einschließlich meiner Frau die sich auch in der Insolvenz befindet aber in einem eigenen Verfahren.
Wie verhält sich das eigentlich mit den unterhaltsberechtigten Personen im Haushalt. Ich habe ein Kind (nicht im Haushalt lebend,aber Unterhalt wird gezahlt). Da ist schon eine unterhaltsberechtigte Person. Aber wie sieht es mit meiner Frau aus??? Ich bin verheiratet, wir haben einen gemeinsamen Haushalt, Sind alle beide in einem Arbeitsverhältnis. Ist meine Frau laut BGB, die zweite unterhaltsberechtigte Person, die auf mein Einkommen angerechnet werden kann oder nicht???

2 Kommentare
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    für eine Unterhaltsberechtigung Ihrer Frau kommt es unter anderem auf die “Unterhaltsbedürftigkeit” an. Ihrer Frau kommt Ihnen gegenüber nur eine Unterhaltsberechtigung zu, wenn Sie ein geringes Einkommen hat. Eine gesetzlich festgesetzte Grenze gibt es zwar nicht, sollte Ihre Frau jedoch mehr als 800€ monatlich verdienen, so kommt ist regelmäßig nicht mehr von einer Unterhaltsberechtigung auszugehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

  2. Dirk S.
    says:

    Ihr seit euch beide gegenüber Unterhaltsspflichtig.

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