Unterhaltsverzicht der Kinder bei Privatinsolvenz
Verringert sich der Freibetrag bei einer Privatinsolvenz wenn das/die Kind(er) auf ihren Unterhalt verzichten?
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Danke für die Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
nur tatsächlich geleisteter Unterhalt wird bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenzen angerechnet. Wenn Sie Ihren Kindern keinen Unterhalt zahlen, wird dies nicht berücksichtigt bei der Berechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt