Unterhaltsverzicht der Kinder bei Privatinsolvenz

Verringert sich der Freibetrag bei einer Privatinsolvenz wenn das/die Kind(er) auf ihren Unterhalt verzichten?

2 Kommentare
  1. Derdet
    says:

    Danke für die Antwort.

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    nur tatsächlich geleisteter Unterhalt wird bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenzen angerechnet. Wenn Sie Ihren Kindern keinen Unterhalt zahlen, wird dies nicht berücksichtigt bei der Berechnung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert