Verbraucherinsolvenz
Sehr geehrter Herr Ghendler
Meine Verbraucherinsolvenz wurde am 21.03.18 mit Beschluss eröffnet. Jetzt habe ich folgendes Problem, ich verdiene wirklich sehr wenig Geld bin aber soz.versichert. Mein Auto so wurde mir gesagt darf ich für Zwecke der Arbeit nutzen wird somit nicht in die Insomasse genommen,jetzt ist mein Auto kaputt laut Werkstatt 15-2000€. Reperatur kosten. Ohne Auto werde ich höchstwahrschl. meine Arbeit verlieren, mit dem Fahrrad und öfftl. VM ist es für mich zeitlich nicht schaffbar da ich wegen Kind an Schul/Hort Zeiten gebunden bin, und meine Arbeitsstelle 25km entfernt ist. Familiär habe ich niemand der mich finanziell unterstützen kann. Das nächste ist ich lebe mit meinem Freund zusammen,wo das Gehalt seinerseits grad so reicht um seine Kredit Belastungen Haus zu tilgen. Da mir seit 09/17 das KG von der FamKasse derzeit gesperrt wurde, weil noch geprüft werden muß vom Finanzgericht wer berechtigter Elternteil ist, habe ich zum Leben mit 2 Kindern derzeit nur 513€ im Monat. Gibt es irgend eine Möglichkeit bzw. was würden Sie mir raten? Ich brauche das Auto, habe aber kein Geld für die Reperatur. ALGII steht mir laut Amt nicht zu weil mein Freund zuviel verdient sprich Bedarfsgemeinschaft, zum leben bleibt uns aber nichts.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank……
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie sollten in diesem Fall die Familienkasse erneut anschreiben und um einen baldigen Entschluss bitten. Bezüglich Ihrer weiteren finanziellen Situation kann ich Ihnen leider keine weiteren rechtlichen Ratschläge geben.
Sollte das Einkommen Ihres Lebensgefährten nicht zur Deckung der gemeinsamen Ausgaben reichen, so könnte man auch über eine Entschuldungsmöglichkeit nachdenken, eventuell dann einen außergerichtlichen Schuldenvergleich.
Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, können Sie gerne telefonisch ein kostenfreies Beratungsgespräch vereinbaren. Rufen Sie uns dazu einfach an.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt