Verbraucherinsolvenzverfahren

Seit Februar 2013 -Eroffnung- bin ich in der Insolvenz. Ich bin EU-Rentner, 50GdB, Schwerbehindertenausweis liegt vor. Meine Renten EU Rente und VBL Rente wurden zusammengelegt. Davon geht jegliches Geld bis auf den Pfändungsfreibetrag weg, mithin 223,60€. Lt Tabelle beträgt der pfändbar Betrag nur 144,-€. Ist das rechtens?? Nun erwarte ich eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 3600,-€ der Insolvenzverwalter bekommt 1880,-€ (Gesamtsumme war 5500,-). Kann er mir alles pfänden, obwohl das LA f Finanzen und Steuern Dresden ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass 3600,-€ NICHT pfändbar sind. Ich habe Angst-auch noch vor Weihnachten- dass der Insolvenzverwalter alles weg nimmt

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragensteller,

    Sie können in der Pfändungstabelle einsehen, wie hoch der pfändbare Teil ist.
    Überdies haben wir auf unserer Homepage einen Pfändungsrechner auf der rechten Seite integriert.

    Bezüglich des Weihnachts- und Urlaubsgeldes verweise ich auf folgenden Artikel:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/bag-zur-nettomethode-urlaubsgeld-und-weihnachtsgeld-bleiben-schuldnern-erhalten-schuldnerfreundliche-berechnung-pfandungsfreibetrags/

    Mit freundlichen Grüßen,

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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