Verfahrenskosten
Guten Morgen,
nach 6 Jahren wurde mir die Restschuldbefreiung erteilt.Dies war der 15.4 2016.Nun sind 4 Jahre um ,ohne das ich vom Amtsgericht irgendeine Aufforderung zur Zahlung der Gerichtskosten aufgefordert wurde.Mit dem Beschluss der Befreiung kam zwar ein Anhang über die Höhe dieser Gerichtskosten plus Treuhändlerkosten,aber das war es auch .Bin ich jetzt nach diesen 4 Jahre auch von diesen Kosten unwiederruflich befreit oder kann das Gericht immer noch Forderungen stellen
Sehr geehrter Fragesteller,
Gerichtskosten verjähren in der Regel nach vier Jahren, die Frist beginnt aber erst am 31.12. des jeweiligen Jahres zu laufen. Somit endet die Verjährungsfrist erst am 31.12.2020.
Es ist sehr ungewöhnlich, dass Sie bislang keine Nachricht erhalten haben. Wenn die Kosten gestundet wurden, würde das Gericht im Normalfall Einkommensnachweise fordern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht