Vergleichsangebot VW
Ich habe an der Musterfeststellungsklage teilgenommen. Von VW habe ich nun einen Vergleichsvorschlag bekommen. Gerne würde ich Diesen annehmen. Dafür benötigt VW entweder den Fahrzeugbrief
oder den Kaufvertrag. Da ich das Auto inzwischen verkauft habe und leider keine Kopie des Fahrzeugbriefes besitze müsste ich den kaufvertrag vorweisen. Dieser Kaufvertrag läuft jedoch auf den Namen meines Ehepartners. Im Fahrzeugbrief stand mein Name. Lt. Aussage von VW würde ich damit die Bedingungen nicht erfüllen und hätte somit keine Ansprüche mehr. Was kann ich dagegen unternehmen? Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Petra Ezel
Sehr geehrte Frau Ezel,
leider kann unsere Kanzlei Ihnen in diesem Fall auch nicht helfen. Wenn Sie nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs sind, bestehen leider keine Erfolgsaussichten für eine Einzelklage. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Nachricht geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. V. Ghendler