Verfügung über pfändungsfreies Einkommen p-Konto vor Eröffnung PI

Mein InsoVerw. möchte zum Ersttermin Kontoauszüge der letzten 4 Mon. von meinen p-Konto haben. Ist es egal wie und was ich mit dem Geld in den letzten 4 Mon. innerhalb der Freigrenze gemacht/gekauft habe ? Da sowieso Pfändung auf dem p-Konto sind, konnte ich ja nur innerhalb des pfändbaren Einkommens Verfügungen treffen. Oder kann mir hier auch Verschwendung vorgeworfen werden, weil ich nicht nichts übrig gelassen habe ?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort ?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in der Regel stellen Ausgaben, die aus dem unpfändbaren vermögen bezahlt werden, keinen Versagungsgrund aufgrund von Vermögensverschwendung gemäß § 290 ABs. 1 Nr. 4 InsO dar. Ohne nähere Informationen kann ich aber nicht verbindlich beurteilen, ob unter Umständen eine Vermögensverschwendung vorgeworfen werden könnte. Unter Umständen könnte auch geprüft werden, ob eine Stundung der Verfahrenskosten genehmigt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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