GMBH

Guten tag, ich bin seit 2006 selbstständig im Gartenbau. Aktuell bin ich eine e.k. Kann ich in eine GMBH wechseln oder muss alles neu beantragt werden ?( Hintergrund ist privates Eigenheim nicht haftbar machen) Ist das Kapital von 25000 Euro immer fest oder kann dies auch bei Bedarf angegriffen werden ?

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hartmann

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    eine Einzelfirma kann auf unterschiedliche Weise in eine GmbH umgewandelt werden.

    Das Einzelunternehmen kann als Sacheinlage in eine GmbH eingebacht werden. Diese Methode fällt nicht unter das Umwandlungsgesetz. Dabei kann das Einzelunternehmen entweder in eine bestehende GmbH eingebracht (Beschluss einer Sachkapitalerhöhung) oder eine neue GmbH gegründet werden (Einbringung als Stammkapital einer Sachgründung). Wichtig zu wissen: Bei der Umwandlung durch Einbringen des Einzelunternehmens in eine GmbH findet keine Gesamtrechtsnachfolge statt. Verträge werden also nicht automatisch übernommen.

    Eine Gesamt-Umwandlung sieht das Umwandlungsgesetz für Einzelunternehmen nicht vor. Möglich ist aber eine Ausgliederung. Ein Teilbereich wird dazu aus dem Einzelunternehmen herausgelöst und auf die GmbH übertragen. Für die betreffenden Anteile erfolgt eine Gesamtrechtsnachfolge. Verbindlichkeiten, usw gehen insofern über. Allerdings besteht der Rest des Einzelunternehmens weiter – und somit auch die unbeschränkte Haftung für diesen Geschäftsbereich.

    Wir empfehlen Ihnen, für eine so weitreichende Entscheidung Rechtsrat einzuholen.
    Beste Grüße

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