Verkauf vor Insolvenz

Mein Mann ist in einer Privatinsolvenz. Meine Frage wieviele Jahre wird er zurück verfolgt? Wenn ich ihm vor 4 Jahren mit Kaufvertrag etwas abgekauft habe, muss er das jetzt angeben und wird es mir abgenommen?
Vielen Dank für eine Antwort

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Frage. Wenn es sich um einen Verkauf zu einem marktüblichen Preis gehandelt hat, besteht kein Grund zur Sorge, da dieses Geschäft dann nicht anfechtbar ist.
    Wenn der Verkauf weit unter dem Marktpreis erfolgt ist, kann dies bis zu vier Jahre rückwirkend angefochten werden. Der Insolvenzverwalter könnte verlangen, dass die Differenz zum Marktpreis in die Insolvenzmasse gezahlt wird. Der Vorgang ist dem Insolvenzverwalter grundsätzlich mitzuteilen. Kann nachgewiesen werden, dass der Vertrag bereits mehr als vier Jahre vor dem Insolvenzantrag geschlossen wurde, kommt keine Anfechtung mehr in Betracht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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