Verkürzung auf 3 Jahre

Hallo.
Ich bin seit Februar 2019 in Privatinsolvenz. Jetzt teilte mir die Sachbearbeiterin meines Insolvenzverwalters mit, dass zum Februar 2021 ein Abschlussbericht geplant sei. Die Forderungen beliefen sich auf 13.648€. Bis Februar 2021 sind/ werden ca. 19.000€ gepfändet. Allerdings teilte mir die Sachbearbeiterin auch mit, dass eine Verkürzung auf 3 Jahre für mich nicht in Frage kommt. Meine Frage, wie und vor allen Dingen woraus berechnet sich die Vergütung des Insolvenzverwalters? Was kann ich tun, um die Verkürzung doch noch zu erreichen? Ich habe ein ziemlich hohes Einkommen, aber wenn ich das richtig verstanden habe, umso länger bei mir gepfändet wird, umso höher ist die Vergütung des Insolvenzverwalters. Ich danke ihnen.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    es stimmt, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters steigt, je größer die Insolvenzmasse ist, also auch je mehr Einkommen abgeführt wird.
    Dennoch müsste die genannte Summe von fast 150 % der Schuldenhöhe in jedem Fall ausreichend sein, um 35 % plus Verfahrenskosten und Verwaltervergütung zu decken, daher kann ich die Aussage nicht nachvollziehen, die Ihnen gegenüber gemacht wurde. Die Verkürzung auf drei Jahre müsste in jedem Fall möglich sein.
    Der Insolvenzverwalter erhält vor Beginn der Wohlverhaltensphase 40 % der Insolvenzmasse als Vergütung.
    Rechenbeispiele finden Sie auch auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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