Unklare Pfändungsangelegenheit

Guten Morgen an das Kanzleiteam,
erst einmal ein großes Dankeschön, dass Sie so kompetent und detailliert auf die Fragen eingehen.
Zu meinem Problem bzw. meinen Fragen.
Ich habe im Jahr 2017 für jemanden gearbeitet, der mich ohne Fristeinhaltung gekündigt hat und meinen Lohn nicht gezahlt hat. Dieser wurde mir dann gerichtlich zugesprochen und mein damaliger Anwalt hat die vollen ausstehenden Löhne komplett pfänden können. Zu diesem Gerichtsverfahren ist mein damaliger Arbeitgeber nicht erschienen und hat es somit versäumt mitzuteilen, dass er insolvent ist.
Knapp 1,5 Jahre später wurde ich dann von seinem Insolvenzverwalter angeschrieben, dass die von mir gepfändete Summe nicht hätte gepfändet dürfen, da diese der Insolvenzmasse gehöre.
Mein ehemaliger Antwalt sagte, dass die Aussage des Insolvenzverwalters richtig sei und ich mir die Gerichtskosten sparen soll und es so hinnehmen soll, was ich auch tat. Da ich jedoch die Summe nicht hatte, weil ich meine Aussenstände beglichen habe, konnte ich ihm das auch nicht zurückzahlen und der Herr akzeptierte auch leider keine Ratenzahlung und verlangte eine Vemögensauskunft. Diese bekam er auch.

Nun habe ich mich gestern durch Zufall mit einem anderen Rechtsanwalt unterhalten, welcher mir sagte, dass es rechtlich richtig war meine ausstehenden Löhne zu pfänden, da Löhne vor allem anderen gehen. Leider weiss ich nicht welche Aussage nun richtig ist, diese Aussage des Insolvenzverwalters oder die meines ehemaligen Anwalts?

Durften die ausstehenden Löhne, seiner Zeit von mir gepfändet werden oder hat der Insolvenzverwalter recht?
Falls der Insolvenzverwalter nicht im Recht sein sollte, bestünde die Möglichkeit noch etwas dagegen zu unternehmen, nach knapp 3 Jahren?

Herzlichen Dank!
F.M.

3 Kommentare
  1. F. M. .
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,
    vielen Dank für die rasche Antwort.

    Meinen Sie, es würde jetzt noch Sinn machen das ganze anzufechten mit der Hilfe Ihrer Kanzlei ,nach vergangenen 3 Jahren?

    Bis heute wurde ich in dem Glauben gelassen von meinen ehemaligen Anwalt, dass das alles so machbar ist.

    Fakt ist, dass ich erst mit dem Schreiben des Insolvenzverwalters von der Insolvenz meines Arbeitgebers erfahren habe.

    Freundliche Grüße
    F.M.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr M.,

      zu meinem Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass unsere Kanzlei aus Kapazitätsgründen derzeit keine derartigen Fälle übernehmen kann. Daher kann ich auch keine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten abgeben. Ich bedauere, dass ich Ihnen keine andere Antwort geben kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Frage.
    Es handelte sich bei der Pfändung des Insolvenzverwalters um eine sogenannte Insolvenzanfechtung. Grundsätzlich können alle Zahlungen, also auch Gehaltszahlungen, die vor dem Insolvenzantrag getätigt wurden, anfechtbar sein.
    Hierfür bestehen aber hohe Hürden, denn der Insolvenzverwalter müsste nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers kannte. Selbst wenn Gehalt nicht gezahlt, wird muss ein “normaler” Arbeitnehmer, der keinen tieferen Einblick in die Buchhaltung hat, noch nicht daraus schlussfolgern, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist.
    Daher sind Gehaltszahlungen eher selten anfechtbar.
    Eine Beurteilung, wie es in Ihrem konkreten Fall vermutlich ausgegangen wäre, kann aber in diesem Rahmen nicht erfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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