Verkürzung der Restschuldbefreiung auf 5 Jahre

Guten Tag, mein Mann befindet sich seit dem 09.06.2015 in der Privatinsolvenz. Jetzt läuft die Wohlverhaltensphase.Er möchte gern die Verkürzung der Restschuldbefreiung mit der 5 Jahresfrist in Anspruch nehmen. Bei ihm werden monatlich 574,35€ gepfändet und dem Treuhänder überwiesen. Wir nehmen mal an, dass aus den Pfändungsbeträgen die gesamten Verfahrenskosten gedeckt werden, obwohl er eine Stundung der Kosten genehmigt bekommen hat. Jetzt ist meine Frage, wann sollte er frühestens den Antrag auf Verkürzung der Restschuldbefreiung bei Gericht stellen? Am 09.06.2020 wären dann 5 Jahre um. Kann er beim Treuhänder anfragen, ob die Vorraussetzungen für die 5 Jahresfrist gegeben ist. Vielen Dank für ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Ihr Mann sollte sich zeitnah mit dem Treuhänder in Verbindung setzen, um die Angelegenheit rechtzeitig abwickeln zu können. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Verkürzung innerhalb der fünfjährigen Frist gestellt werden muss.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V: Ghendler
    Rechtsanwalt

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