Vermögensverschwendung

Ich befinde mich noch im Insolvenzeröffnungsverfahren und habe mein PKW vor einigen Monaten verkauft. Jetzt wird mir mit einer Vermögensverschwendung gedroht. Ist das rechtens? Muss ich das Geld an den inso Verwalter zurück erstatten? Haben Sie mir hierfür eine gute “Ausrede”? Möchte natürlich nicht, dass mir die Restschuldbefreiung verweigert wird! Wie kann ich hier am besten vorgehen? Danke

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    bedauerlicherweise kann die Hergabe des Pkw und der “Verlust” des Verkaufserlöses tatsächlich eine Vermögensverschwendung i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO (Insolvenzordnung) darstellen. Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn Sie den Verkaufserlös für nicht anders abwendbare, lebensnotwendige Ausgaben verwendet hätten und damit ein nachvollziehbarer Grund besteht. Ansonsten hätten Sie nur die Möglichkeit, die Summe durch einen Dritten aufbringen zu lassen und so die Versagung Ihrer Restschuldbefreiung abzuwenden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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