Vermögenszuwachs in der Wohlverhaltensperiode

Hallo,

ich befinde mich noch bis Dezember 2019 in der Wohlverhaltensperiode der Privatinsolvenz, das Verfahren wurde also bereits vor einiger Zeit aufgehoben.

Ich habe vom Insolvenzverwalter den alljährlichen Fragebogen zugeschickt bekommen, also voraussichtlich zum letzten Mal.

Es wird, wie immer, nach “Vermögenszuwachs” gefragt. Soweit ich weiß, muss ich einen Vermögenszuwachs (abgesehen von einer Erbschaft) nicht anzeigen. Da aber trotzdem danach gefragt wird, habe ich eine Frage:

Ich habe mir ende letzten Jahres ein neues Fahrzeug im Wert von 5990,-€ gekauft. Ich stehe im Kaufvertrag und es ist auf meinen Namen angemeldet und versichert. Da ich sehr günstig wohne, konnte ich mir den Kaufpreis über einen längeren Zeitraum (während der Wohlverhaltensperiode) von meinem pfändungsfreien Einkommen ansparen.

Ist dieser Fahrzeugkauf ein Vermögenszuwachs? Muss ich das im Fragebogen angeben?

Ich möchte vermeiden, auf “die letzten Meter” noch einen Fehler zu machen.

Eine weitere Frage: Darf ich, in meiner o.g. Situation, Geld auf einem Tagesgeldkonto ansparen, ohne dass davon etwas gepfändet wird? Falls ja, gibt es diesbezüglich Obergrenzen?

Ich freue mich über eine Antwort von Ihnen.

Viele Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    nach unserer Rechtsauffassung müssen Sie auch solche Vermögenszuwächse übermitteln, die nicht der Pfändung unterliegen. Während der Wohlverhaltensphase sind Ansparungen grundsätzlich möglich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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